Der Notar
Der Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bestellt. Er ist hierbei im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt nicht einer Partei verpflichtet, sondern ein unabhängiger und unparteiischer Berater aller am Beurkundungsvorgang beteiligten Personen oder Institutionen.
Bestimmte Rechtsgeschäfte bedürfen der Beurkundung durch einen Notar. So zum Beispiel Grundstücksgeschäfte, Schenkungsversprechen, Gründungen von Kapitalgesellschaften, Erb- und Eheverträge. Auch die Errichtung eines Testaments kann notariell beurkundet werden. Darüberhinaus nimmt der Notar Beglaubigungen von Unterschriften vor.
Unser Büro kann, nicht zuletzt beruhend auf langjähriger Erfahrung, bei allen Fragen der Vertragsgestaltung und des Urkundsentwurfs Hilfestellung leisten und sachgerechte Lösungen aufzeigen.